Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich / Verbindlichkeit
Der Käufer anerkennt die nachfolgenden Verkaufs-und Lieferbedingungen der Widap AG als inhärenten Bestandteil der Verträge, auf denen seine Bestellungen bei der Widap AG basieren sowie als inhärenten Bestandteil jeder einzelnen Bestellung.
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie (alternativ) im Angebot, in der Offerte, in einer allfälligen Rahmenvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Sie gelten ausschliesslich und auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung geändert werden.
2. Vertragsabschluss
Vertragsangebote der Widap AG erfolgen unverbindlich und sind, sofern keine anderen Angaben gemacht werden, während der gegebenen Bindefrist gültig. Sobald der Käufer eine Bestellung aufgibt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Widap AG das Angebot annimmt, d.h. wenn die Widap AG den Auftrag schriftlich bestätigt oder eine Lieferung erbringt.
3. Geistiges Eigentum / Vertraulichkeit
Die durch die Widap AG zur Verfügung gestellten Dokumente, Studien, Pläne, Unterlagen und Fertigungszeichnungen bleiben ihr Eigentum und sind vertraulich. Der Käufer darf diese weder über den Vertragszweck hinaus verwenden noch diese Dritten zugänglich machen.
Falls kein Vertrag zustande kommt, so hat der Verkäufer die ihm zur Verfügung gestellten Dokumente, Studien, Pläne, Unterlagen und Fertigungszeichnungen auf Anfoderung hin innert 7 Tagen an die Widap AG zurückzugeben. Im Falle der elektronischen Zustellung wird nach Absprache mit der Widap AG, die Löschung der Dokumente durch den Käufer vollzogen.
4. Preise
Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Preise. Generell verstehen sich die Preise in der Schweiz in CHF exkl. MwSt. und im Ausland in EUR exkl. MwSt, andere Währungen unter Vorbehalt. Diese können jederzeit und ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Der Mindestfakturabetrag beträgt bei der Widerstandstechnik CHF 250.- netto bzw. EUR 250.- netto. Bei der Energietechnik beträgt der Mindestbestellwert CHF 100.- netto, für Kleinbestellungen unter CHF 100.- wird ein Bearbeitungszuschlag von CHF 25.- erhoben.
Metallzuschläge sind in unseren Preisen enthalten. Die Widap AG behält sich vor, diese Zuschläge gemäss Notierung regelmässig zu überprüfen und die Preise entsprechend anzupassen.
Der Aufwand für beglaubigte Rechnungen usw. wird zu Selbstkosten belastet.
5. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
30 Tage rein netto, sofern die Rechnungen keinen anderen Vermerk enthalten. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in der Höhe von CHF 50.- erhoben. An Neukunden und bei säumigen Zahlern erfolgen die Lieferungen per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung.
Das von der Widap AG gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, gemäss Vertrag, ihr Eigentum.
6. Verpackungseinheiten / Verpackung
Die Preisgestaltung der Widap AG basiert auf ganzen Verpackungseinheiten. Es wird – ohne spezielle Mitteilung – auf ganze Verpackungseinheiten auf- oder abgerundet. Die Verpackung wird von der Widap AG gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als ihr Eigentum bezeichnet worden, so muss sie DDP an die Widap AG zurückgesendet werden.
7. Versand / Liefertermine
Die Lieferungen erfolgen EXW.
Die angegebenen Lieferzeiten sind als Richtwerte zu verstehen, sofern die Widap AG nicht eine schriftliche feste Terminzusage macht. Die Widap AG haftet nicht für verspätete Lieferung und deren Folgen. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Widerruf von Bestellungen werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Die Widap AG ist von jeder Verpflichtung hinsichtlich der Lieferfristen befreit im Falle höherer Gewalt oder anderer bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten eintretender Ereignisse.
8. Transport / Versicherung
Mit Übergabe der Ware an die Transportunternehmung ist die Lieferung der Widap AG vollzogen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beanstandungen im Zusammenhang mit Versand oder Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an die Transportunternehmung zu richten. Der Abschluss einer Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer.
9. Prüfung und Mängelrüge
Der Käufer hat die Lieferung innert 8 Tagen nach Erhalt eingehend auf Sach- und Funktionstauglichkeit sowie auf Mengenabweichungen ausserhalb der branchenüblichen Toleranz hin zu prüfen und der Widap AG eventuelle Mängel unverzüglich bekannt zu geben. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen, und soll eine genaue Spezifikation der behaupteten Mängel enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. Erfolgt innerhalb der Rügefrist keine entsprechende Mängelrüge, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.
10. Garantie
Für ihre Geräte übernimmt die Widap AG eine Garantie von 12 Monaten, vom Lieferungstag an gerechnet. Diese Garantie umfasst den Ersatz von schadhaften Teilen, sei es infolge Konstruktion-, Fabrikations- oder Materialfehlern. Diese Garantie gilt nur gegenüber Käufern der Widap AG. Jegliche Ein-, Aus-, Umbauten sowie Folgeschäden an Anlagen in Zusammenhang mit unseren Produkten sind ausdrücklich von dieser Garantie resp. Gewährleistung ausgeschlossen. Die beanstandeten Komponenten sind, nach Rücksprache mit der Widap AG, zum Ersatz franko nach Schmitten / Schaffhausen zu senden. Falls unser Einsatz an Ort und Stelle verlangt wird, gehen die Unkosten zulasten des Käufers.
Es gelten folgende Sonderregelungen:
Für Sicherungen gilt eine Garantie von 24 Monaten allerdings nur während der Lagerzeit, nicht jedoch nach Inbetriebnahme.
Für Microelettrica-Bahnprodukte
24 Monate nach Inbetriebnahme, jedoch max. 36 Monate nach Auslieferung.
11. Umtausch oder Rücknahme ungebrauchter Geräte
Warenrücksendungen erfordern eine Absprache mit der Widap AG und werden nur mit ihrem Einverständnis zurückgenommen. Es können nur vollkommen neue und marktgängige Standardgeräte in Originalverpackung ohne jegliche Gebrauchsspuren umgetauscht oder zurückgenommen werden; für kundenspezifisch bestellte Ware besteht kein Rücknahmerecht. Rücksendung franko Schmitten / Schaffhausen, unter Angabe unserer Rechnungs-Nr. Die Kosten für Kontrolle, Verpackung und Versand werden verrechnet resp. auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Die max. Gutschriftssumme beläuft sich auf 80% des Kaufpreises, eine Wertminderung des Warenwerts wird in jedem Falle angewendet.
12. Gültigkeit
Die vorstehenden «Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen» werden durch anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers nicht aufgehoben, sofern die Abweichungen nicht mit der Auftragsbestätigung der Widap AG schriftlich anerkannt worden sind.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für den Käufer und für die Widap AG ist Tafers / FR. Es steht der Widap AG aber auch das Recht zu, das am Sitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.
Das Rechsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Schmitten, 22.02.2018